Am 25.05.2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die DSGVO regelt die automatisierte und nicht-automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten für alle in der europäischen Union tätigen Unternehmen. Um DSGVO konform personen-bezogene Daten verarbeiten zu können, muss ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) eingerichtet werden. Unternehmen müssen also Prozesse und Maßnahmen definieren, welche eine ordnungsgemäße Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gewährleisten. Zentrale Aspekte der DSGVO erfordern Handlungsbedarf für Unternehmen in folgenden Bereichen:
X-Matic unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die DSGVO. Beginnend mit einem initialen Workshop zur Darstellung der Grundbegriffe der DSGVO und des österreichischen Anpassungsgesetzes 2018 werden ihre Mitarbeiter auf einfache und praxisnahe Art und Weise für den Umgang mit personen-bezogenen Daten sensibilisiert. In weiterer Folge werden Sie bei der Erfassung des Umfangs der Verarbeitungstätigkeiten in Ihrem Unternehmen unterstützt. Schlussendlich wird ein Konzept zur Umsetzung eines Datenschutzmanagementsystems erarbeitet und dessen Umsetzung begleitet. Bei der Umsetzung Datenschutzmanagementsystems lehnen wir und an IDW PS 980 (Standard zur Prüfung von Compliance-Managementsystemen) und COSO ERM (Rahmenwerk zur Bewertung und Verbesserung der internen Kontrollsysteme und des Risikomanagements) an. Wesentliche Aspekte der Umsetzung sind:
Nach der initialen Erstellung Datenschutzmanagementsystems unterstützen wir auch bei der kontinuierlichen Verbesserung und Anpassung Ihrer Prozesse an zukünftige Technologien gesetzliche Änderungen sowie veränderte Unternehmensstrukturen (KVP).